Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und benötigen einen Sachverständigen?
Nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend zu machen.
Lassen Sie nicht zu, dass die gegnerische Versicherung Ihren eigenen Gutachter schickt.
Suchen Sie sich einen Sachverständigen Ihres Vertrauens. Nur so können Sie sicher sein, dass der Schaden an Ihrem Auto oder Motorrad objektiv und neutral begutachtet wird.
Die gegnerische Versicherung muss laut aktueller Rechtsprechung die Kosten für das Gutachten bzw. den Unfallgutachter ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro tragen.
Kontaktieren Sie mich einfach, falls Sie sich bezüglich der Schadenshöhe unsicher sind. Sie können mir auch ein paar Bilder per WhatsApp oder E-Mail schicken.
Ich berate Sie nach einem Unfall immer kostenlos und teile Ihnen mit, ob die Erstellung eines Unfallgutachtens sinnvoll ist.